Hier informieren wir regelmäßig über Urlaubszeiten und Brückentage, an denen die Praxis geschlossen ist. Außerdem erhalten Sie aktuelle Informationen über Neuerungen und veränderte Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
10.06.2026
09.07.2026
Einladung für jedermann! Ausstellung der Kunstwerke von Frau Steffi Vutuzane ab dem 22.6.2026 in der Praxis zu den bekannten Praxisöffnungszeiten Die Kunstwerke können erworben werden!
24.04.2026
Seit 01. April 2026 gibt es für Raucher die Möglichkeit, an einem Lungenkrebs-Screening teilzunehmen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie, ob Sie für diese Untersuchung in Frage kommen.
30.03.2026
Wem empfiehlt die Ständige Impfkommission eine RSV-Impfung?
Die Ständige Impfkommission empfiehlt für Personen ab einem Alter von 75 Jahren eine Impfung gegen das RS-Virus. Zudem wird Personen ab einem Alter von 60 Jahren, die an einer schweren Grunderkrankung leiden oder in einer Einrichtung der Pflege leben, eine einmalige RSV-Impfung empfohlen. Die einmalige Impfung sollte möglichst im Herbst vor der RSV-Saison erfolgen. Bei schweren Grunderkrankungen, die mit einem deutlich erhöhten Risiko für schwer verlaufende RSV-Erkrankungen verbunden sind, empfiehlt die STIKO die Impfung bereits ab einem Alter von 60 Jahren. Zu den Grunderkrankungen gehören zum Beispiel schwere Formen von:
Weitere Informationen zum Virus: Infektionen mit RSV sind weltweit und auch in Deutschland eine ernst zu nehmende Infektionskrankheit der unteren Atemwege. RSV-Infektionen können unterschiedlich schwer verlaufen. Unter Erwachsenen haben Personen ab einem Alter von 75 Jahren das größte Risiko, aufgrund einer RSV-Infektion schwer zu erkranken, im Krankhaus oder auf der Intensivstation behandelt zu werden oder zu versterben. Außerdem ist auch bei Personen mit schweren Formen bestimmter Grunderkrankungen wie chronischen Herz-Kreislauferkrankungen, chronischen Erkrankungen der Atemwegsorgane, Diabetes mellitus oder Immundefizienz sowie auch für Bewohnende von Einrichtungen der Pflege ab 60 Jahren von einem ähnlich erhöhten Risiko für schwere RSV-Erkrankungen auszugehen. Ziel der Empfehlung zur RSV-Impfung ist die Verhinderung schwerer RSV-bedingter Atemwegserkrankungen bei Personen ab einem Alter von 75 Jahren sowie bei Personen ab 60 Jahren mit Grunderkrankungen. In Einrichtungen der Pflege sollen durch die Impfung die Ausbreitung von RSV-Infektionen bzw. Ausbrüche verhindert werden. Quelle: Bundesgesundheitsministerium